Allzu leicht nämlich verleitet es Touristen vor Ort gerade solche Souvenirs zu erstehen die spektakulär sind, die aber aus Tieren oder Pflanzen gewonnen wurden. Was viele dann nicht wissen: Wer lebende oder tote, ganze oder teilweise Tiere oder Pflanzen nach Deutschland einführt, kann sich leicht strafbar machen! Dann nämlich, wenn er damit das Washingtoner Artenschutzabkommen verletzt. Täglich rund 30 Verstöße gegen dieses Abkommen entdeckt allein der Zoll am Frankfurter Fraport im Gepäck der Fluggäste - und ahndet die Vergehen durch z. Tl. empfindliche Bußgelder.
SOUVENIRS WEG, GELD WEG, GUTE LAUNE WEG....
Fußballbegeisterte die zur WM nach Brasilien reisen, müssen aufpassen!